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Brand­schutz­pläne

verbessern die Orientierung im Brandfall

Erstellung und Montage von Brandschutzplänen

Im Brandfall zählt jede Sekunde! Keine Aktion darf dem Zufall überlassen werden und muss möglichst nach Plan verlaufen. Um in einer Extremsituation das richtige zu tun, entwickeln unsere Experten auf Basis der gültigen Brandschutzverordnungen individuelle Pläne für den Ernstfall. So kann im Brandfall allen beteiligten Personengruppen geholfen werden: Bewohner und Gäste, sowie den Einsatzkräften der Feuerwehr, der Polizei und dem Rettungspersonal.

In einem Flucht- und Rettungsplan werden alle möglichen Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden dargestellt. Hierzu zählen beispielsweise Sonderbauten wie Krankenhäuser, Altenheime und Schulen, Versammlungsstätten wie Theater sowie sonstige gefährdete Objekte wie Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen und vieles mehr!

Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne

Die grafischen Darstellungen des Gebäudes bilden den Umriss des Gebäudes im richtigen Maßstab ab. Damit auch ortsfremde Personen den Weg schnell finden, müssen die Gänge auf dem Plan eindeutig und anschaulich sein.
Auch Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen müssen gemäß ISO 7010 „grafische Symbole- Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ gekennzeichnet sein.

Flucht- und Rettungswege müssen zusätzlich folgende Information enthalten:

  • Umriss des Gebäudes
  • Flucht- und Rettungswege
  • Position des Beobachters
  • Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutzeinrichtungen
  • Eine Legende
  • Lage der Sammelplätze

 

Unsere Dienstleistung zu Flucht- Rettungs und Feuerwehrplänen

Die Erstellung und Montage von Plänen übernimmt die Firma Hahnenberg Service Brandschutztechnik. So wird gewährleistet, dass die Planung und Durchführung immer in Abstimmung mit den landesspezifischen Bestimmungen und den jeweils zuständigen Behörden erfolgt.

Selbstverständlich werden Theorie und Praxis der Nutzung der Fluchtwege in Ihrem Unternehmen mit Ihren Mitarbeitern in Schulungen trainiert. Dazu gehören auch Löschübungen, Evakuierungsmaßnahmen und das generelle Verhalten im Brandfall.

 

Hahnenberg Service Leistungen

  • Planung und Auslegung
  • Erstellung
  • Montage

Hahnenberg Service
Produkte

 

  • Flucht- und Rettungspläne gem. ArbStättVO Paragraph 4 (4) / DIN ISO 23601/ASR A1.3
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095
  • Feuerwehr-Einsatzpläne
  • Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675
  • Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Wir von der Hahnenberg Service GmbH überarbeiten, aktualsieren und ergänzen auch vorhandene Pläne. Gern auch von Fremdanbietern.

Flucht- und Rettungsplan

Ein Flucht- und Rettungsplan wird nach DIN ISO 23601 (siehe unten) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8) erstellt und beinhaltet alle für den Nutzer notwendigen Angaben, die im Brand- bzw. Notfall für den Betrachter wichtig sind.

Selbstverständlich sollte sich bereits in Unterweisungen des Personals bzw. bei Übungen dieses Wissen angeeignet und optimiert worden sein (vgl. Aktives Brandschutztrainung). Auch Besucher oder Gäste haben bei entsprechendem „Studium“ des Fluchtplanes die Möglichkeit, sich über die bestehenden Fluchtwege, Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen, Erstehilfeeinrichtungen und Verhaltensregeln zu informieren.

Wichtig ist, Flucht- und Rettungspläne seitenrichtig darzustellen und anzubringen, um die Erkennbarkeit zu gewährleisten. Weiterhin ist der Standort des Planes so zu wählen, dass eine ständige und ausreichende Beleuchtung des Planes garantiert ist.

Feuer­wehr­pläne

Feuerwehrpläne unterliegen aus Gründen der Einheitlichkeit der DIN 14095. Feuerwehrpläne sind durch den Betreiber oder den Eigentümer der Anlage mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen.

Vorraussetzungen zur Erstellung eines Feuerwehrplans

Feuerwehrpläne müssen von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden, die in den Bereichen

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • abwehrender Brandschutz
  • Gefahrenstoffe
  • Arbeitsschutz

über ausreichende Sachkunde verfügen. Feuerwehrpläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten. Sie sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.

Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675

Feuerwehr-Laufkarten sind ein Hilfsmittel zur Orientierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr beim Auffinden des ausgelösten Brandmelders. Somit wird eine schnelle Lokalisierung des Brandortes sichergestellt.

Feuerwehr-Laufkarten sind griffbereit an der Brandmelderzentrale aufzubewahren.

Feuerwehr-Laufkarten müssen gut lesbar und übersichtlich aufgebaut sein:

  • Auf der Vorderseite – in einer Grundrissgebäudeübersicht wird der Laufweg von der Brandmelderzentrale bzw. der Feuerwehr-Anzeige- und Bedieneinrichtung (FAT) bis zur ausgelösten Meldergruppe dargestellt.
  • Auf der Rückseite – zur eindeutigen Lokalisierung des Brandortes ist ein Detailplan mit dem Meldebereich und der räumlichen Zuordnung der Einzelmelder mit Nummer dargestellt.

 

Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.

Teil A – Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall

ist als Aushang vorgesehen und richtet sich an alle Personen (Beschäftigte, Besucher) die sich in einer baulichen Anlage befinden. Teil A umfasst Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall, wie zum besonnenen Verhalten, zur Brandmeldung, zur Räumung und zur Brandbekämpfung.

Teil B – Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Entsprechend dem Teil B werden die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen geschult; er umfasst Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, der Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, der Brandmeldung und Räumung sowie der Brandbekämpfung.

Brandschutzordnungen

Teil C – Brandverhütung

für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben z.B. Brandschutzbeauftragter oder Sicherheitsingenieur. Teil C umfasst die Brandverhütung, den Alarmplan, Sicherungsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Löschmaßnahmen, die Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr sowie die Nachsorge.

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